Unsere Kanzlei (Rechtsanwalt Kunzendorff) hat 2023 zum wiederholten Male die begehrte Auszeichnung FOCUS TOP-Anwalt im Bereich "Verkehrsrecht" erhalten (deutschlandweit 97 Kolleg*innen).
Erstmals wurde Herrn Rechtsanwalt Martin Kunzendorff als Fachanwalt für Versicherungsrecht im Jahr 2023 auch der Titel FOCUS TOP-Anwalt im Bereich Versicherungsrecht verliehen. Dieser wurde deutschlandweit nur an 24 Anwälte*innen vergeben.
© Foto von Nussbaum Law auf Unsplash
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Dunkel der Dschungel mit seinen dünnen weißen Blättern.
Schmale Pfade markieren den rechten Weg.
Einsam eilen gehetzte Gestalten.
Mühen sich beim Gestalten ihrer Welt.
Fahren, werden gefahren, sind Gefahren.
Geduckt im Gebüsch das gelbe Auge des Strahlenkastens.
Wortlos wartend wie eine Schlange im Busch
auf arglose Seelen in blechernen Boxen.
Verstrahlt die Welt der Risiken, sammelt Reflexe
wie Aschenputtel die Erbsen.
Sein blitzender Blick lässt Kassen klingeln wie Glöckchen zur Weihnachtszeit.
Gelassen werden nur die Gelassenen.
Gehetzten bleibt die Hoffnung
auf den Wissenden im Dschungel der weißen Blätter
und der orangene Blick zurück in das gelbe Auge.
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sind wir (Janina Ziemann und Martin Kunzendorff) Ihnen insbesondere bei folgenden Rechtsfragen behilflich:
In seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Versicherungsrecht liegen die Schwerpunkte von Martin Kunzendorff in den Bereichen:
Sandra Kahl hat sich für Sie auf das Erbrecht spezialisiert und den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert. Dabei hat sie sich intensiv mit allen relevanten Bereichen des Fachgebiets beschäftigt.
Herr Kunzendorff ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Herr Kunzendorff ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Nutzen Sie unsere Fragebögen, füllen diese aus und lassen Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen. Wir benötigen von Ihnen Mandantenfragebogen, Vollmacht und Widerrufsbelehrung unterzeichnet zurück.
Zur Belehrung über Ihr Widerrufsrecht und für den sofortigen Beginn unserer Tätigkeit bitten wir weiterhin um zweifach unterzeichnete Rückgabe der Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Postanschrift Kanzlei Landau
Landwehrstraße 3a, 76829 Landau
Tel.: 0 63 41 / 59 73 0-0
Fax: 0 63 41 / 59 73 0-19
Kanzlei Neustadt/Weinstraße
Hindenburgstraße 23
67433 Neustadt/Weinstraße
Tel.: 0 63 21 / 92 94 72 6
E-Mail: ra@kunzendorff.de